OTTO BUCHEGGER ERZÄHLT

Wenn man es sich genau überlegt, sind Straßenkreuzungen eine komplexe Angelegenheit, besonders, wenn neben den Autos auch noch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Und überall, wo es komplex (oder einfacher gesagt unübersichtlich) zugeht, steigt auch das Unfallrisiko.

Aus dem Fahrunterricht, wo an Hand vieler Beispiele geübt wurde, wer Vorfahrt hat oder anders ausgedrückt, wer im Falle eines Unfalls der Schuldige ist, kennt sicher noch jeder „Rechts vor links“ und „Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen“, die meist gelten. Wer so lange wie ich seinen Führerschein hat, hat dies so verinnerlicht, dass er nicht mehr viel darüber nachdenken muss, so lange wir im Rechtsverkehr fahren.

Im Kreisverkehr hat sich zumindest in einigen Ländern, dazu gehört auch Deutschland, „Rechts vor links“ nicht bewährt (weil es zur Blockade des Verkehrs im kleinen Kreisel führen kann) und die Regel lautet in der Praxis dort „Wer im Kreisel ist, hat Vorrang“ und entsprechend wird es auch durch „Vorfahrt gewähren“ bei den Einfahrten ausgeschildert.

Alles sehr verwirrend finde ich und ich helfe mir mit einer anderen - ebenfalls einfachen - Regel, die ich mir laut vorsage, bevor ich in Deutschland auf einen Kreisverkehr zufahre, nämlich mit „Links hat Vorfahrt“. Und ich blinke auch nur, wenn ich aus dem Kreisverkehr raus fahre. Bisher hat dies ganz gut geklappt. Und politisch korrekt ist es auch, finde ich. Kein Nachteil, wenn man in Tübingen wohnt!

Links hat Vorfahrt

Hier hat der Verkehr von links Vorfahrt!

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